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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Verlängerung AV fleischverarbeitende Betriebe
Die Allgemeinverfügung regelt die Schutzmaßnahmen für Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten, von denen mehr als 30 % Beschäftigte Leih- oder Zeitarbeiter bzw. Beschäftigte eines Werkunternehmens sind.
Die bisher geltende Allgemeinverfügung vom 10.08.2020 wird aufgehoben und durch diese ersetzt.
Pressemitteilung vom 28.08.2020
siehe hierzu auch die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 28.08.2020
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