Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 14.10.2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2015 Elmshorn, 15.10.2015